Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme entscheidet die Präsidenten. Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Stand Februar 2023 beträgt der Mitgliedsbeitrag monatlich 5 Euro. Bei unterjährigem Eintritt ist der Beitrag anteilig für die restlichen Monate des Kalenderjahres zu zahlen. Das Mitglied erhält per Mail die Bankverbindung und überweist selbst.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ablauf, Ausschluss oder Tod. Der Austritt: Die Mitgliedsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils für ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Mitgliedsjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen oder formlos bei einem Präsidiumsmitglied erklärt werden.

Der Ausschluss durch einstimmigen Präsidiumsbeschluss ist nur möglich, wenn das auszuschließende Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder gefährdet hat.

Bei einem Beitragsrückstand von mindestens zwei Monaten oder bereits ausgesprochene Kündigung kann der Verein die Mitgliedschaft beenden. Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis enden damit unbeschadet der Ansprüche des Vereins auf bereits bestehende Forderungen.

Für den Aufnahmeantrag senden Sie bitte über das Kontaktformular eine Nachricht.

Mitgliederzugang